Baustellen im Herbst
Bau & Unternehmen

Baustellensicherheit im Herbst: Nässe und Dunkelheit

Baustellensicherheit im Herbst bedeutet vor allem, Verkehrswege rutschfest und frei von Hindernissen zu halten, für ausreichende Beleuchtung zu sorgen und die Schutzmassnahmen regelmässig an Wetter, Tageslicht und Baufo…

Warum Baustellen im Herbst gefährlicher werden

Baustellensicherheit im Herbst bedeutet vor allem, Verkehrswege rutschfest und frei von Hindernissen zu halten, für ausreichende Beleuchtung zu sorgen und die Schutzmassnahmen regelmässig an Wetter, Tageslicht und Baufortschritt anzupassen. Nässe, rutschige Übergänge und schlechte Sicht erhöhen das Risiko von Stolper-, Sturz- und weiteren Arbeitsunfällen.

Mit dem Herbst werden die Tage kürzer. Morgens beginnt die Arbeit teilweise bei schlechten Lichtverhältnissen, am späten Nachmittag setzt die Dämmerung früher ein. Gleichzeitig sorgen Regen, Laub, Schlamm und sinkende Temperaturen häufiger für nasse oder rutschige Flächen.

Viele dieser Veränderungen passieren schrittweise. Eine Baustelle, deren Verkehrswege und Beleuchtung im Sommer ausreichend waren, kann einige Wochen später bereits andere Massnahmen benötigen.

Sicherheit sollte deshalb nicht nur bei der Einrichtung einer Baustelle geprüft werden. Die tatsächlichen Bedingungen müssen während des gesamten Bauverlaufs berücksichtigt werden. Das gilt für Hochbau, Tiefbau, Strassenbau, Umbau und alle weiteren Arbeiten auf der Baustelle.

Bild
Laub auf Gerüst

Verkehrswege bei Nässe sicher halten

Stolpern und Stürzen gehören zu den typischen Unfallrisiken auf Baustellen. Die Suva nennt unter anderem rutschige Übergänge und Treppen, ungenügende Beleuchtung, Hindernisse und Unordnung als mögliche Ursachen.

Gerade bei Regen können Verkehrswege, Gerüste, Treppen und Zugänge schnell rutschig werden. Wasser, Schlamm, Laub, Kabel, Materialreste oder unebene Übergänge können aus einem häufig benutzten Weg eine Gefahrenstelle machen.

Die Bauarbeitenverordnung hält in Artikel 11 fest, dass Verkehrswege freizuhalten sind. Besteht Gleitgefahr, müssen sie durch geeignete Massnahmen gesichert werden. Dazu können je nach Situation Reinigung, Entwässerung, rutschhemmende Beläge, sichere Übergänge, Absperrungen oder eine angepasste Wegführung gehören.

Verkehrswege sollten deshalb regelmässig kontrolliert werden, besonders nach starkem Regen, Veränderungen im Bauablauf oder Materialtransporten. Festgestellte Gefahren müssen beseitigt oder bis zur Behebung klar gesichert werden.

Wo Menschen und Baumaschinen dieselben Baustellenbereiche nutzen, ist zusätzlich eine klare Trennung und Signalisation wichtig. Mehr zur sicheren Zusammenarbeit mit Maschinen ordnen wir im Beitrag über Baumaschinenführer im Tiefbau ein.

Bild
Baumaschinenführer Team

Ausreichende Beleuchtung bei kürzeren Tagen

Mit abnehmendem Tageslicht wird künstliche Beleuchtung auf Baustellen wichtiger. Artikel 38 der Bauarbeitenverordnung verlangt, dass Arbeitsplätze und Verkehrswege über eine ausreichende Beleuchtung verfügen.

Dabei reicht es nicht, lediglich einzelne Lampen aufzustellen. Die Beleuchtung muss zur Nutzung des jeweiligen Bereichs und zu den tatsächlichen Bedingungen passen. Gefahrenstellen, Treppen, Zugänge, Übergänge, Arbeitsbereiche und Wege zwischen verschiedenen Baustellenbereichen müssen gut erkennbar sein.

Bei der Kontrolle der Beleuchtung sollten Bauunternehmen insbesondere darauf achten:

  • Sind alle regelmässig benutzten Wege vollständig beleuchtet?
  • Bleiben Treppen, Kanten und Niveauunterschiede gut sichtbar?
  • Entstehen durch Leuchten störende Schatten oder Blendungen?
  • Sind provisorische Leuchten sicher befestigt und geschützt?
  • Funktioniert die Beleuchtung bereits vor Arbeitsbeginn und bis zum Arbeitsende?

Besonders wichtig ist gute Sicht in Bereichen, in denen Personen, Fahrzeuge und Baumaschinen aufeinandertreffen. Maschinenführer und Mitarbeitende am Boden müssen einander rechtzeitig erkennen und klare Verkehrswege benutzen können.

Bild
Beleuchtung auf der Baustelle

Sicherheitskonzept und Herbst-Check

Auf Baustellen verändern sich nicht nur Wetter und Licht. Auch die Baustelle selbst entwickelt sich laufend weiter. Neue Verkehrswege entstehen, Baugruben verändern sich, Gerüste werden angepasst und andere Bereiche werden für Mitarbeitende zugänglich.

Gemäss Artikel 4 der Bauarbeitenverordnung muss der Arbeitgeber vor Beginn der Bauarbeiten ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept erstellen. Darin sind die für seine Arbeiten notwendigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen aufzuzeigen. Das Konzept muss auch die Notfallorganisation regeln und schriftlich oder in einer anderen durch Text nachweisbaren Form vorliegen.

Die Planung vor Arbeitsbeginn bleibt die Grundlage. Gleichzeitig müssen die vorgesehenen Massnahmen zur konkreten Baustelle und zur aktuellen Arbeitssituation passen. Die Suva empfiehlt deshalb, die Angaben zum Einsatzort aktuell zu halten. Im Herbst bietet es sich an, insbesondere folgende Punkte erneut zu kontrollieren:

  • Sind Zugänge und Verkehrswege frei, sicher und ausreichend beleuchtet?
  • Gibt es rutschige oder schlecht erkennbare Bereiche?
  • Sind Absturzstellen und andere Gefahrenstellen korrekt gesichert?
  • Passen Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung zu Wetter und Temperaturen?
  • Sind Maschinenwege und Personenwege klar festgelegt?
  • Sind neue Mitarbeitende über Gefahren und Sicherheitsregeln informiert?
  • Sind Zuständigkeiten und Notfallabläufe allen Beteiligten bekannt?
Bild
Bauarbeiter mit Warnweste und Helm

Neue und temporäre Mitarbeitende instruieren

Die Sicherheitsregeln einer Baustelle gelten unabhängig davon, ob eine Person fest angestellt oder temporär im Einsatz ist. Gerade bei einem neuen Einsatz ist eine klare und verständliche Instruktion wichtig.

Mitarbeitende müssen wissen, welche Verkehrswege benutzt werden dürfen, wo sich Gefahrenbereiche befinden, welche persönliche Schutzausrüstung erforderlich ist und an wen sie sich bei Unsicherheiten wenden können. Die Instruktion muss zur konkreten Tätigkeit und Baustellensituation passen.

Die Suva empfiehlt, Mitarbeitende regelmässig anhand der lebenswichtigen Regeln zu instruieren und bei einer Regelverletzung die Arbeit zu stoppen. Erst wenn die Gefahr beseitigt ist, darf weitergearbeitet werden.

Im August 2026 hat die Suva die lebenswichtigen Regeln für den Verkehrsweg- und Tiefbau umfassend überarbeitet. Neu gelten zehn statt neun Regeln. Ergänzt wurde insbesondere eine eigene Regel zur Sicherung von Absturzstellen; zudem wurde die Regel zu Gräben und Baugruben überarbeitet.

Eine sorgfältige Einführung ist damit nicht nur ein organisatorischer Schritt. Sie schafft die Grundlage dafür, dass neue Mitarbeitende Gefahren erkennen, Regeln verstehen und sich von Beginn an sicher im Baustellenablauf bewegen können. Informationen zu möglichen Weiterbildungen finden sich auch in unserem Beitrag über Weiterbildung im Bau über temptraining.

Bild
ICM Bau Berater

Fazit: Sicherheit muss mit der Baustelle mitwachsen

Herbstwetter lässt sich nicht verhindern. Die damit verbundenen Risiken lassen sich jedoch reduzieren. Saubere und gegen Gleitgefahr gesicherte Verkehrswege, ausreichende Beleuchtung, klare Instruktionen und regelmässige Kontrollen helfen dabei, dass Mitarbeitende auch bei wechselnden Bedingungen sicher arbeiten können.

Für Bauunternehmen gehört deshalb neben der passenden fachlichen Qualifikation auch die sorgfältige Einführung jedes Mitarbeitenden in die konkrete Baustellensituation zu einem sicheren Personaleinsatz.

Entscheidend ist, Veränderungen früh zu erkennen. Was im Sommer ausreichend war, muss bei Regen, tieferen Temperaturen und früher Dunkelheit erneut beurteilt werden. Dasselbe gilt nach Änderungen an Zugängen, Gerüsten, Baugruben und Verkehrswegen.

Sichere Baustellen entstehen durch vorausschauende Planung, klare Zuständigkeiten und Mitarbeitende, die wissen, wann sie bei einer Gefahr die Arbeit stoppen müssen.

Bild
Baggerfahrer im Spiegel

FAQ: Baustellensicherheit im Herbst

Regen, Laub, Schlamm und sinkende Temperaturen können Verkehrswege, Treppen und Übergänge rutschig machen. Kürzere Tage und schlechte Sicht erschweren zudem das Erkennen von Hindernissen, Absturzkanten, Maschinen und anderen Personen. Auch veränderte Zugänge und Bauzustände müssen laufend berücksichtigt werden.

Artikel 38 der Schweizer Bauarbeitenverordnung verlangt, dass Arbeitsplätze und Verkehrswege über eine ausreichende Beleuchtung verfügen. Die Beleuchtung muss zur Arbeit und zur Nutzung des Bereichs passen, damit Wege, Arbeitsstellen und Gefahren rechtzeitig erkannt werden können.

Verkehrswege müssen freigehalten und bei Gleitgefahr durch geeignete Massnahmen gesichert werden. Je nach Situation können Reinigung, Entwässerung, rutschhemmende Beläge, sichere Übergänge, Absperrungen oder eine andere Wegführung notwendig sein. Welche Massnahme geeignet ist, hängt von der konkreten Gefährdung ab.

Nach Artikel 4 der Bauarbeitenverordnung muss der Arbeitgeber vor Beginn der Bauarbeiten dafür sorgen, dass ein Konzept für die bei seinen Arbeiten erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen vorliegt. Das Konzept muss auch die Notfallorganisation regeln und durch Text nachweisbar sein.

Die vorgesehenen Schutzmassnahmen müssen zur konkreten Baustelle und zur aktuellen Arbeitssituation passen. Ändern sich Verkehrswege, Arbeitsbereiche, Baugruben, Gerüste oder äussere Bedingungen, müssen die Gefährdungen erneut beurteilt und die notwendigen Massnahmen entsprechend aktualisiert werden.

Kontrolliert werden sollten insbesondere Zugänge, Verkehrswege, Treppen, Beleuchtung, Absturzsicherungen, Maschinenwege, persönliche Schutzausrüstung und Notfallabläufe. Rutschige Stellen, Hindernisse und schlecht erkennbare Gefahren müssen beseitigt oder klar gesichert werden.

Temporäre Mitarbeitende müssen die für ihre Tätigkeit und die konkrete Baustelle geltenden Gefahren, Verkehrswege, Schutzmassnahmen, Notfallabläufe und Ansprechpartner kennen. Die Instruktion sollte vor Aufnahme der Arbeit verständlich erfolgen und bei veränderten Bedingungen oder neuen Aufgaben ergänzt werden.

Seit August 2026 umfasst das Suva-Regelset zehn Regeln. Dazu gehören sorgfältige Einsatzplanung, Schutz vor Verkehr, Sehen und Gesehenwerden, Blickkontakt, sichere Maschinenbedienung, richtiges Versetzen von Lasten, gesicherte Absturzstellen, sichere Zugänge, gesicherte Gräben und Baugruben sowie das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung.

Arbeitsplätze, Verkehrswege, Treppen, Übergänge und Gefahrenstellen müssen ausreichend und möglichst gleichmässig beleuchtet sein. Blendung und schwer erkennbare Schatten sollten vermieden werden. In Bereichen mit Fahrzeugen und Baumaschinen müssen Personen frühzeitig sichtbar sein und klare Wege benutzen können.

Wird eine lebenswichtige Regel verletzt oder besteht eine nicht ausreichend gesicherte Gefahr, gilt gemäss Suva: Arbeit stoppen, Gefahr beheben und erst danach weiterarbeiten. Mitarbeitende sollen Gefahren ansprechen und die zuständige Person auf der Baustelle informieren.

Passendes Baupersonal sicher einsetzen

ICM Bau unterstützt Bauunternehmen bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften für Hochbau, Tiefbau, Strassenbau, Umbau und weitere Baustelleneinsätze.
Ob geplanter Bedarf oder kurzfristige Verstärkung: Ein klares Einsatzprofil und eine sorgfältige Instruktion vor Ort schaffen die Grundlage für einen sicheren Einsatz.

Jetzt unverbindlich Personal anfragen
Alle News anzeigen

Verwandte Beiträge